Text preview for : Aktualisierter Frequenznutzungsplan 9. April 2008.pdf part of Danita 3000AM Car radio stations...



Back to : Danita 3000.part01.rar | Home

FREQUENZNUTZUNGSPLAN
gemäß § 54 TKG über die Aufteilung
des Frequenzbereichs von 9 kHz bis 275 GHz
auf die Frequenznutzungen sowie über
die Festlegungen für diese Frequenznutzungen




Stand: April 2008




Alle Rechte vorbehalten.
Jede rechtswidrige Art von Nachdruck oder Vervielfältigung
dieser Veröffentlichung oder von Teilen derselben ist verboten.
Nur der von der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
herausgegebene Frequenznutzungsplan in seiner aktuellen Fassung ist verbindlich.

© Bundesnetzagentur
1 Aktualisierungsverzeichnis




2 Bezugsquellennachweis




3 Allgemeiner Teil




4 Frequenzbereich von 9 - 27500 kHz



5 Frequenzbereich von 27,5 - 10000 MHz




6 Frequenzbereich von 10 - 275 GHz



Sonstige Funkanwendungen und andere
7
Anwendungen elektromagnetischer Wellen



8 Zitierte Nutzungsbestimmungen




9 Abkürzungsverzeichnis




10 [zurzeit nicht benutzt]
Aktualisierungsverzeichnis
Aktualisierung Eingearbeitet
Nummer vom von am




Stand: April 2008 © Bundesnetzagentur
Bezugsquellennachweis

Der Frequenznutzungsplan (FreqNP) wird herausgegeben von der

Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Dienststelle 214a (FreqNP)

Tulpenfeld 4 oder Postfach 8001
53113 BONN 53105 BONN

Telefax: 0228/14-6125

Adresse für elektronische Post: [email protected]

Leitseite im INTERNET:
http://www.bundesnetzagentur.de/enid/frequenznutzungsplan

Exemplare des FreqNP können nur über die oben angegebene Anschrift unter
Angabe des Empfängers schriftlich (mittels Brief, Telefax oder elektronischer
Post) bestellt werden. Der Versand des FreqNP erfolgt bei Behörden oder Firmen
gegen Rechnung, bei Privatpersonen vorzugsweise gegen Nachnahme. Der
FreqNP kann als Paket nicht an eine Postfachanschrift versendet werden.

Der Abgabepreis für den FreqNP beträgt für die komplette Ausgabe als
Loseblattsammlung im 4fach-Ringordner je Exemplar 18,00 EURO zuzüglich
Versand- und ggf. Nachnahmekosten.

Aufgrund des erheblichen Umfangs des FreqNP kann nicht ausgeschlossen
werden, dass trotz sorgfältigster Bearbeitung noch inhaltliche oder redaktionelle
Fehler im FreqNP enthalten sind; diese Fehler werden im Rahmen der
zukünftigen Aktualisierungen des FreqNP automatisch korrigiert.

Informationen über die Bezugsmöglichkeiten der im FreqNP zusätzlich
angegebenen Literatur können ebenfalls über die oben angegebene Anschrift
erfragt werden.

Der FreqNP ist nur in der deutschen Sprache erhältlich.




/2




Stand: April 2008 © Bundesnetzagentur
-2-




Alle Rechte vorbehalten.
Jede rechtswidrige Art von Nachdruck oder Vervielfältigung
dieser Veröffentlichung oder von Teilen derselben ist verboten.
Nur der von der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,
Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
herausgegebene Frequenznutzungsplan
in seiner aktuellen Fassung ist verbindlich.




WICHTIGER HINWEIS
Wegen der ständigen Fortentwicklung und
Aktualisierung des Frequenznutzungsplans wird
dringend empfohlen, sich bei allen Fragen zur
Frequenznutzung (z. B. vor einer Geräteentwicklung oder
vor dem Import von Geräten) durch Rückfragen bei der
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,
Telekommunikation, Post und Eisenbahnen zur
Planungssicherheit Klarheit über die entsprechenden
Frequenzbereiche zu verschaffen.




Stand: April 2008 © Bundesnetzagentur
Allgemeiner Teil

1 Gesetzliche Grundlagen

Das Telekommunikationsgesetz (TKG) vom 22.06.04 (BGBl. Teil I Nr. 29 vom
25.06.04, S. 1190 ff.) - zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom
18.02.07 (BGBl. Teil I S. 106 ff.) - regelt im Teil 5, Abschnitt 1, in den §§ 52 bis
65 die Frequenzordnung für die Bundesrepublik Deutschland. Diese
Frequenzordnung sieht vor, dass zur Sicherstellung einer effizienten und
störungsfreien Nutzung von Frequenzen der Frequenzbereichszuweisungsplan
(FreqBZP) und der Frequenznutzungsplan (FreqNP) aufgestellt werden (§ 52
Abs. 1 TKG), Frequenzen zweckgebunden nach Maßgabe des FreqNP und
diskriminierungsfrei auf der Grundlage nachvollziehbarer und objektiver
Verfahren zugeteilt (§ 55 Abs. 1 Satz 3 TKG) und Frequenznutzungen überwacht
werden (§ 64 TKG).

Zusätzlich gilt die

Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung (FreqBZPV)
vom 28.09.04 (BGBl. Teil I Nr. 53 vom 06.10.04, S. 2499 ff.),

geändert durch die

Erste Verordnung zur Änderung der Frequenzbereichszuweisungsplan-
verordnung vom 23.08.06 (BGBl. Teil I Nr. 40 vom 25.08.06, S. 1977 ff.)
(Diese Änderungsverordnung enthält den Frequenzbereichszuweisungsplan, in dem die Ergebnisse und
Beschlüsse der Weltfunkkonferenz 2003 (WRC-2003) der internationalen Fernmeldeunion (ITU)
berücksichtigt sind.)


sowie die

Verordnung über das Verfahren zur Aufstellung des Frequenznutzungsplans
(Frequenznutzungsplanaufstellungsverordnung, FreqNPAV)
vom 26.04.01 (BGBl. Teil I Nr. 20 vom 08.05.01, S. 827 ff.).

Die Bundesnetzagentur erstellt nach § 54 TKG den FreqNP auf der Grundlage des
FreqBZP unter Berücksichtigung der in § 2 Abs. 2 TKG genannten Ziele, der
europäischen Harmonisierung, der technischen Entwicklung und der
Verträglichkeit der Frequenznutzungen in den Übertragungsmedien. Diese
Planziele sind aufeinander abzustimmen (§ 2 Abs. 2 FreqNPAV). Das Verfahren
zur Aufstellung des FreqNP richtet sich nach der FreqNPAV.

Gemäß § 3 FreqNPAV besteht der FreqNP aus Frequenznutzungsteilplänen
(FreqNTP) für die einzelnen Frequenzbereiche im FreqBZP. Er enthält die nähere
Aufteilung der Frequenzbereiche auf die einzelnen Frequenznutzungen sowie die
zur Sicherstellung einer effizienten und störungsfreien Frequenznutzung
erforderlichen zusätzlichen Parameter und auch die erforderlichen Bestimmungen
über die Frequenznutzung in und längs von Leitern. Die Bezeichnung der
Frequenznutzungen im FreqNP präjudiziert keine Aussagen hinsichtlich etwaiger



Stand: April 2008 © Bundesnetzagentur
-2-


nach dem TKG erforderlicher Marktabgrenzungen und zulässiger
Dienstleistungsangebote.

Soweit dies zur Umsetzung der Planvorgaben nach § 2 FreqNPAV erforderlich ist,
enthält der FreqNP die Angabe der Funkdienste, denen der jeweilige
Frequenzbereich zugewiesen ist, die vorgesehene Frequenznutzung und die
Nutzungsbedingungen. Die Frequenznutzung und ihre Bedingungen werden
durch technische, betriebliche oder regulatorische Bestimmungen beschrieben.
Hierzu können auch Angaben zur Nutzungsdauer, zu Nutzungsbeschränkungen
und zu geplanten Nutzungen gehören. Neben den im FreqNP angegebenen
Frequenznutzungen können Frequenznutzungen des Bundesministeriums der
Verteidigung bestehen, die nicht im FreqNP eingetragen sind.


2 Aufbau und Gliederung des Frequenznutzungsplans

Die einzelnen Einträge des FreqNP sind wie folgt strukturiert:

Frequenznutzungsteilplan: Laufende Nummer des FreqNTP gemäß FreqBZPV
(1 bis 486)


Eintrag: Nummer des Eintrags innerhalb eines FreqNTP
Die ersten 3 Ziffern entsprechen der laufenden Nummer des FreqNTP,
die letzten 3 Ziffern sind durchnummeriert von 001 bis maximal 999.


Stand: Monat und Jahr der letzten Aktualisierung
des FreqNTP

Frequenzbereich: Frequenzbereich gemäß FreqBZPV

Nutzungsbestimmung(en): Nummer(n) der Nutzungsbestimmung(en) gemäß
FreqBZPV, die für die Bundesrepublik
Deutschland relevant sind; sie sind innerhalb des
angegebenen Frequenzbereichs zu
berücksichtigen.

Funkdienst: Bezeichnung des Funkdienstes gemäß FreqBZPV
Die einzelnen Funkdienste und deren Status sind in der FreqBZPV genau
definiert. Die Funkdienste werden nach primären und sekundären
Funkdiensten unterschieden, die durch unterschiedliche Schreibweisen
dargestellt sind:
Primärer Funkdienst:
Schreibweise in Großbuchstaben, z. B. FESTER FUNKDIENST
Sekundärer Funkdienst:
normale Schreibweise, z. B. Fester Funkdienst
Befindet sich hinter der Bezeichnung des Funkdienstes die Nummer einer
Nutzungsbestimmung, so gilt diese Nutzungsbestimmung nur für diesen
Funkdienst. Nummern von Nutzungsbestimmungen, die einen Frequenz-
bereich einem Funkdienst auf primärer oder sekundärer Basis zusätzlich
zuweisen, sind vor der Bezeichnung des Funkdienstes mit einem Doppel-
punkt eingetragen, z. B. D136: FESTER FUNKDIENST.
Wenn in einem bestimmten Frequenzbereich die angegebene Frequenz-
nutzung nicht einem Funkdienst gemäß FreqBZPV für diesen Frequenz-
bereich zugeordnet werden kann (z. B. aufgrund einer Nutzungs-
bestimmung), so ist in solchen Fällen das Feld "Funkdienst" leer gelassen;
die angegebene Frequenznutzung ist dennoch zulässig.




Stand: April 2008 © Bundesnetzagentur
-3-


Nutzung: Angabe der Nutzung des Frequenzbereichs
gemäß FreqBZPV
Die Bezeichnungen 'ziv' (zivil), 'mil' (militärisch) oder 'ziv/mil'
(zivil/militärisch) geben an, ob der Frequenzbereich zivil, militärisch oder
gemeinsam zivil und militärisch genutzt oder verwaltet wird. Eine zivile
Nutzung von Frequenzbereichen, die für eine militärische Nutzung
ausgewiesen sind, bedarf vorab einer Koordinierung der Bundesnetzagentur
mit der militärischen Frequenzverwaltung. Eine militärische Nutzung von
Frequenzbereichen, die für eine zivile Nutzung ausgewiesen sind, bedarf
vorab einer Koordinierung der militärischen Frequenzverwaltung mit der
Bundesnetzagentur. Eine zivile oder militärische Nutzung von Frequenz-
bereichen, die für die gemeinsame zivile und militärische Nutzung
ausgewiesen sind, bedarf vorab einer Koordinierung zwischen der
Bundesnetzagentur und der militärischen Frequenzverwaltung.


Frequenznutzung: Bezeichnung der zulässigen Frequenznutzung
Wenn in einem bestimmten Frequenzbereich zurzeit keine Frequenz-
nutzungen in der Bundesrepublik Deutschland bestehen bzw. keine
Planungen für zukünftige Frequenznutzungen bekannt sind, so sind die
Felder "Frequenznutzung" und "Frequenznutzungsbedingungen" leer
gelassen. Nummern von Nutzungsbestimmungen, die eine zusätzliche
Frequenznutzung zulassen, sind vor der Bezeichnung der Frequenznutzung
mit einem Doppelpunkt eingetragen, z. B. 10: Fernwirkfunk.
Im TKG § 3 Nr. 9 ist die Frequenznutzung wie folgt definiert:
"Frequenznutzung" ist jede gewollte Aussendung oder Abstrahlung elektro-
magnetischer Wellen zwischen 9 kHz und 3000 GHz zur Nutzung durch
Funkdienste und andere Anwendungen elektromagnetischer Wellen.
Frequenznutzung im Sinne dieses Gesetzes ist auch die Führung elektro-
magnetischer Wellen in und längs von Leitern, für die keine Freizügigkeit
nach § 53 Abs. 2 Satz 3 gegeben ist.


Frequenzteilbereich: von der Frequenznutzung belegter
Frequenzteilbereich innerhalb des
Frequenzbereichs
Frequenznutzungen können sich über mehrere Frequenzteilbereiche
erstrecken. Es werden im Allgemeinen die Frequenzteilbereichsgrenzen der
Frequenznutzungen angegeben; handelt es sich nur um eine Einzelfrequenz,
so ist die Frequenzteilbereichsobergrenze gleich der
Frequenzteilbereichsuntergrenze.


Frequenznutzungs- Regulatorische, technische und betriebliche
bedingungen: Bestimmungen für die Frequenznutzung

Die Frequenznutzungsbedingungen bilden die Grundlage für die Frequenz-
zuteilung und können

regulatorische Bestimmungen, die die Frequenznutzungen näher spezifizieren,

und/oder

betriebliche Bestimmungen, z. B. Angaben zur Nutzungsdauer, zu Nutzungs-
beschränkungen oder zu geplanten Nutzungen

sowie beispielsweise folgende

technische Bestimmungen enthalten:

- Duplexfrequenzbereich(e),
- maximal zulässige äquivalente Strahlungsleistung,
- Kanalbandbreite,
- Kanalraster.



Stand: April 2008 © Bundesnetzagentur
-4-


Kursiv gedruckte Textteile in den Tabellen des FreqNP sind rein informativ.

Falls kein Eintrag vorhanden ist, kann dies auch bedeuten, dass
Frequenznutzungsbedingungen nur für den Einzelfall festgelegt werden (z. B. in
Koordinierungsverfahren).

In einigen FreqNTP gibt es Verweise auf die "Vollzugsordnung für den
Funkdienst" (VO Funk, englisch "Radio Regulations") der ITU ("International
Telecommunication Union"). Die VO Funk liegt nicht in deutscher Sprache,
sondern in den sechs Amts- und Arbeitssprachen (englisch, französisch,
spanisch, arabisch, chinesisch und russisch) der ITU vor; in Streit- und
Zweifelsfällen ist der französische Wortlaut maßgebend.


3 Flexibilisierung des Frequenznutzungsplans

Die Neukonzeption der Frequenzregulierung als Grundlage künftiger
Regulierungsentscheidungen und Marktöffnungen ist eine der vordringlichsten
Aufgaben der Bundesnetzagentur. Hierzu wurden bereits im Jahre 2003 in den
"Strategischen Aspekten zur Frequenzregulierung" Grundlagen und erste
Erwägungen für eine flexiblere Frequenzregulierung in Deutschland erarbeitet
(siehe http://www.bundesnetzagentur.de/enid/strategiepapier).

Die zukünftige Gesamtkonzeption eines flexiblen Frequenzregulierungsregimes
soll durch den Abbau von Beschränkungen des Zugangs zu Frequenzen für neue
Funktechnologien Innovationen fördern. Dies erfordert eine flexible
Ausgestaltung der Widmungen von Frequenzen und der Festlegungen und
Regelungen der Frequenznutzungsrechte, ohne zu enge dienstespezifische
Besonderheiten. Weiterhin sind die Handelbarkeit und die Übertragbarkeit von
Frequenznutzungsrechten wesentliche Elemente einer flexiblen
Frequenzregulierung. Auch die Fragen der Interferenz werden mit der
zunehmenden Flexibilisierung des Frequenzregulierungsregimes immer
schwieriger zu beurteilen sein. Hier wird es der Entwicklung von geeigneten
Instrumenten zur Sicherstellung eines geordneten Mit- und Nebeneinanders von
Frequenznutzungen bedürfen, ohne dabei die Effizienz der Nutzungen aus den
Augen zu verlieren.

Für den Rundfunk ist entsprechend § 5 FreqNPAV dabei sicherzustellen, dass die
auf der Grundlage der rundfunkrechtlichen Festlegungen zustehenden
Kapazitäten für die Übertragung von Rundfunk im Zuständigkeitsbereich der
Länder im Rahmen der gemäß der FreqBZPV dem Rundfunk zugewiesenen
Frequenzen zur Verfügung stehen.

Der Wandel zu einem flexibleren Regime der Frequenzregulierung wird sich über
eine schrittweise Entwicklung vollziehen, da in Deutschland und auch im übrigen
Europa Frequenzspektrum intensiv genutzt wird und zahlreiche Altzuteilungen
Bestandsschutz genießen und nicht ohne weiteres geändert werden können.




Stand: April 2008 © Bundesnetzagentur
-5-


Das Konzept der Bundesnetzagentur zur Flexibilisierung der Frequenzregulierung
steht im Einklang mit den Diskussionen auf europäischer Ebene, z. B. im Rahmen
der "Radio Spectrum Policy Group" (RSPG). So hat diese Gruppe eine "Opinion"
unter dem Schlagwort "Wireless Access Policy for Electronic Communications
Services" (WAPECS) verabschiedet, die sich mit dem Abbau ungerechtfertigter
dienstespezifischer Zugangsbeschränkungen auseinandersetzt.

Die Bundesnetzagentur hat bei der Erstellung des aktuellen FreqNP diesen
konzeptionellen Erwägungen insoweit Rechnung getragen, als die Festlegungen
auf Planebene möglichst flexibel gestaltet wurden. Damit soll einerseits
Spielraum für die Frequenzplanung der Bundesnetzagentur eröffnet werden ohne
andererseits die Stabilität des Planungsinstrumentes 'Frequenznutzungsplan' zu
gefährden, um dadurch hinreichende Planungs- und Investitionssicherheit für die
Nutzer zu gewähren. Gleichwohl sind entsprechend der weitergehenden
Liberalisierung des Frequenzregulierungsregimes in Deutschland auf Ebene des
FreqNP die derzeitigen Widmungen zu überprüfen, um unnötige
Zugangsschranken zu Frequenzen zu beseitigen.

Als Beispiel kann die Frequenznutzung "Drahtloser Netzzugang zum Angebot von
Telekommunikationsdiensten" angeführt werden. Diese technologieneutrale
Widmung ermöglicht den Einsatz von unterschiedlichen Techniken und Systemen
ohne Beschränkung auf bestimmte Standards. Darüber hinaus ist die
Frequenznutzung so weit ausgestaltet, dass sie im Rahmen der Zuweisungen im
Frequenzbereichszuweisungsplan das Angebot von sämtlichen Diensten, die ganz
oder überwiegend in der Übertragung von Signalen über
Telekommunikationsnetze bestehen, umfasst.

Ein weiterer Ansatz zur Flexibilisierung des FreqNP findet sich in den
Betriebsfunkfrequenzbereichen. Hier wurden bisher für einzelne Arten des
Betriebsfunks getrennt aufgeführte Frequenzteilbereiche unter dem Oberbegriff
"Betriebsfunk" zusammengefasst. Durch diese Zusammenfassung kann die
Bundesnetzagentur wesentlich flexibler auf Änderungen bei einzelnen
Betriebsfunkarten (z. B. mengenmäßige Verschiebungen zwischen den Arten)
reagieren, so dass zusätzliche Frequenzuteilungsmöglichkeiten entstehen.

Dasselbe Prinzip wurde auch auf die Frequenznutzung "Funkanwendungen
geringer Reichweite" angewandt, um auf diesem Massenmarkt schnell auf die
Einführung neuer Technologien reagieren zu können.

Ebenfalls mit diesem Ziel werden die meisten Befristungen der Nutzungsdauer
von Frequenznutzungen jetzt nicht mehr im FreqNP aufgeführt; Befristungen in
Frequenzzuteilungen bleiben dennoch grundsätzlich bestehen. Die Befristungen
der Nutzungsdauer von Frequenznutzungen werden in - kurzfristig anzupassende
- Verwaltungsvorschriften der Bundesnetzagentur übergeleitet, die auf deren
INTERNET-Seiten unter dem Stichwort "Frequenzordnung" bzw.
"Verwaltungsvorschriften für Frequenzzuteilungen" eingesehen werden können.




Stand: April 2008 © Bundesnetzagentur
-6-


4 Weitere Erläuterungen

Zur Gewährleistung einer einheitlichen Verwaltungspraxis der Bundesnetzagentur
und zur detaillierten Information der Öffentlichkeit werden
Verwaltungsvorschriften für die Frequenzzuteilung auf Grundlage des FreqNP
erarbeitet. Durch diese verwaltungsinternen Handlungsanweisungen wird
sichergestellt, dass Frequenzen z. B. für bestimmte Betriebsfunkanwendungen
von den unterschiedlichen Zuteilungsstellen verfahrenstechnisch
bundeseinheitlich zugeteilt werden. Inhaltlich konkretisieren diese
Verwaltungsvorschriften die Vorgaben des FreqNP. So werden einzelne
Frequenzteilbereiche aus FreqNTP (in der Regel ein Eintrag) bestimmten
Bedarfsträgergruppen, wie z. B. den Elektrizitäts-, Wasser-, Gas-, und
Fernwärmeunternehmen im Rahmen des Betriebsfunks zugeordnet. Hinsichtlich
der technischen Bestimmungen enthält der FreqNP Rahmenvorgaben, die in den
Verwaltungsvorschriften weiter konkretisiert werden. Beispielsweise kann der in
einem Eintrag eines FreqNTP festgelegte und für viele Situationen übergreifend
geltende Maximalgrenzwert für die zulässige äquivalente Strahlungsleistung in
den Verwaltungsvorschriften fallgruppenbezogen (z. B. differenziert nach
ortsfesten und mobilen Funkstellen) gestaffelt werden. Darüber hinaus enthalten
die Verwaltungsvorschriften weitere Parameter, die nicht in dem
Abstraktheitsgrad des FreqNP dargestellt werden können, aber der Sicherstellung
einer effizienten und störungsfreien Frequenznutzung dienen. So können auch
gebietsbezogene Parameter angegeben werden, die bei der Frequenzzuteilung zu
berücksichtigen sind; hierzu zählt z. B. die Festlegung einer maximal zulässigen
Störfeldstärke oder Störleistungsflussdichte in einem bestimmten Abstand hinter
der Grenze des Einsatz- bzw. Versorgungsgebiets.

Die einzelfallbezogene Ausgestaltung der Maximalgrenzwerte des FreqNP und der
Verwaltungsvorschriften findet sich - neben der Festlegung weiterer Parameter -
in der konkreten Frequenzzuteilung. Dies bedeutet, dass die Festlegungen in der
Frequenzzuteilung nicht zwingend dem Maximalgrenzwert entsprechen müssen.
Vielmehr können - bezogen auf den konkreten Einzelfall - auch niedrigere Werte
als die im FreqNP bzw. den Verwaltungsvorschriften angegebenen
Maximalgrenzwerte festgelegt werden.

In begründeten Einzelfällen darf der Grenzwert der äquivalenten
Strahlungsleistung - insbesondere aufgrund topografischer Verhältnisse -
überschritten werden, wenn dies physikalisch-technisch und ökonomisch-
technisch geboten erscheint und wenn sichergestellt ist, dass keine Störungen,
die im Rahmen der Frequenzordnung nach TKG relevant sind, verursacht
werden; entsprechende Festlegungen sind in der Frequenzzuteilung
einzelfallabhängig zu treffen. Im Fall von allgemein zugeteilten
Frequenznutzungen konkretisieren die entsprechenden Allgemeinzuteilungen den
FreqNP.

Zusätzlich zu den Änderungen aufgrund der Novellierung der FreqBZPV in 2006
gibt es auch Änderungen im FreqNP, die sich aufgrund technischer
Weiterentwicklungen ergeben haben.




Stand: April 2008 © Bundesnetzagentur
-7-


In einem eigenen Abschnitt werden "Sonstige Funkanwendungen und andere
Anwendungen elektromagnetischer Wellen" behandelt. In diesem Abschnitt
werden Frequenznutzungen berücksichtigt, deren Darstellung in diesem Teil
übersichtlicher als in den Frequenznutzungsteilplänen möglich ist.


5 Technische Bestimmungen

Duplexfrequenzbereich
Frequenzbereich für die andere Übertragungsrichtung der jeweiligen
Frequenznutzung. Die Angabe eines Duplexfrequenzbereichs schließt den
Simplexbetrieb oder den TDD-Betrieb nicht grundsätzlich aus; genaue Vorgaben
sind in der Regel in den Verwaltungsvorschriften für Frequenzzuteilungen
enthalten.

Maximal zulässige äquivalente Strahlungsleistung
Die äquivalente Strahlungsleistung beschreibt die Leistung, die eine isotrope
Strahlungsquelle (Angabe EIRP) oder ein Halbwellendipol (Angabe ERP) anstelle
der tatsächlich verwendeten Strahlungsquelle am selben Ort abgeben müsste,
um - jeweils im selben Abstand betrachtet - die gleiche Leistungsflussdichte zu
erzeugen wie die tatsächlich verwendete Strahlungsquelle. Die äquivalente
Strahlungsleistung entspricht dem Produkt aus der Senderausgangsleistung
abzüglich der Verluste auf der Speiseleitung zur Strahlungsquelle (Antenne)
einerseits und dem Gewinn der Strahlungsquelle (Antennengewinn) in
Hauptstrahlrichtung andererseits.

Kanalabstand
Der Kanalabstand ist der Frequenzabstand zwischen zwei benachbarten Kanälen
(z. B. von der Mitte des Kanals A zur Mitte des Kanals B). Die Festlegung des
Kanalabstandes auf der Funkfrequenzebene hat Einfluss auf die
Übertragungskapazität - also Effizienz - und Störungsfreiheit unter den
Frequenznutzungen.

Kanalbandbreite
Die Kanalbandbreite umfasst die erforderliche Bandbreite einer Aussendung und
- anwendungsabhängig - ggf. erforderliches Spektrum zum Schutz der
Nachbarkanäle.
(Die erforderliche Bandbreite ist gemäß Artikel 1, Punkt 1.152, VO Funk wie folgt definiert: Für eine gegebene
Sendeart [ist die erforderliche Bandbreite] die Breite des Frequenzbandes, die gerade ausreicht, die
Übertragung der Information mit der Geschwindigkeit und mit der Güte sicherzustellen, die unter festgelegten
Bedingungen erforderlich sind.)


Kanalraster
Frequenzabstand zwischen zwei unmittelbar benachbarten Kanälen von
Kanalmitte zu Kanalmitte; es kann größer oder kleiner als die Kanalbandbreite
sein.

"duty cycle"
Der "duty cycle" (relative Frequenzbelegungsdauer) ist das prozentuale
Verhältnis zwischen der Dauer einer Aussendung und einem
frequenznutzungsabhängigen Bezugszeitraum.
(Weiterführende Erläuterungen sind in der CEPT/ERC-Empfehlung 70-03 und in den jeweiligen Standards
enthalten.)


Stand: April 2008 © Bundesnetzagentur
-8-


"listen before talk"
Beim "listen before talk" (hören vor sprechen) muss zuerst geprüft werden, ob
die für die Nutzung vorgesehene Frequenz nicht anderweitig belegt ist.

Hinweis: Die von der Bundesnetzagentur angewandten Messverfahren zur
Überprüfung der technischen Parameter basieren überwiegend auf
entsprechenden europäischen Normen (EN). Näheres hierzu ist in den
Verwaltungsvorschriften der Bundesnetzagentur zu finden.


6 Beschreibungen der Frequenznutzungen

In der folgenden Tabelle sind die einzelnen Frequenznutzungen beschrieben:

Frequenznutzung Beschreibung
Amateurfunk Der Amateurfunk ist ein Funkdienst gemäß § 2 Nr. 2 des
Amateurfunkgesetzes, der von Funkamateuren
untereinander, zu experimentellen und technisch-
wissenschaftlichen Studien, zur eigenen Weiterbildung, zur
Völkerverständigung und zur Unterstützung von
Hilfsaktionen in Not- und Katastrophenfällen
wahrgenommen wird.
Auffinden von Die Funkanwendung dient der Aussendung unmodulierter
Lawinenverschütteten Signale zum Orten von verschütteten Personen.
Betriebsfunk Der Betriebsfunk dient der Übertragung innerbetrieblicher
Nachrichten in Form von Sprache und Daten. Im
Betriebsfunk werden Frequenzen ausschließlich zur eigenen
Nutzung zugeteilt, die aus einer oder mehreren ortsfesten
Funkstellen und den dazugehörigen mobilen Funkstellen
oder nur aus mobilen Funkstellen bestehen. Grundsätzlich
werden Frequenzen im Betriebsfunk auch mehreren Nutzern
zur gemeinsamen Verwendung zugeteilt. Unter Betriebsfunk
fallen z. B. auch Durchsagefunk, Fernwirkfunk-
anwendungen, Funkanlagen für Identifizierungszwecke,
Grundstückspersonenruffunk, Grundstückssprechfunk und
grundstücksüberschreitender Personenruffunk.
Binnenschifffahrtsfunk Der Binnenschifffahrtsfunk dient der Abwicklung des
Funkverkehrs auf den Binnenschifffahrtsstraßen. Die
Nutzung der zugeteilten Kanäle ist für den Bereich der
Bundesrepublik Deutschland gegliedert in die Verkehrskreise
"Schiff-Schiff", "Schiff-Hafenbehörde", "Funkverkehr an
Bord", "Öffentlicher Nachrichtenaustausch" und "Nautische
Information". Der Binnenschifffahrtsfunk wird durch die
"Regionale Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk"
geregelt.




Stand: April 2008 © Bundesnetzagentur
-9-


Frequenznutzung Beschreibung
Breitbandige ortsfeste BFWA ("Broadband Fixed Wireless Access") stellt eine
drahtlose breitbandige Funkanwendung dar, die vor allem zur
Funkanwendungen Anbindung von Teilnehmern dient. Darüber hinaus ist auch
(BFWA) eine Nutzung für Infrastrukturzwecke möglich.
Typischerweise handelt es sich um Mehrpunkt-Systeme, die
aus Zentralstationen bzw. Basisstationen und ausschließlich
ortsfesten Teilnehmerstationen bestehen.
Breitbandige BWA ("Broadband Wireless Access") stellt eine breitbandige
drahtlose Funkanwendung dar, die vor allem zur Anbindung von
Funkanwendungen Teilnehmern dient. Darüber hinaus ist auch eine Nutzung für
(BWA) Infrastrukturzwecke möglich. Typischerweise handelt es sich
um Mehrpunkt-Systeme, die aus Zentralstationen bzw.
Basisstationen und Teilnehmerstationen bestehen.
Teilnehmerstationen werden ortsfest, nomadisch oder mobil
betrieben.
Bündelfunk Der Bündelfunk ist eine Mobilfunkanwendung für Sprach-
und Datenübertragung in einem Versorgungsgebiet mit
einer oder mehreren Zellen. In jeder Zelle sind mehrere
Übertragungskanäle verfügbar, die dynamisch zugewiesen
werden. Der Bündelfunk wird überwiegend zur
firmeninternen Mobilkommunikation genutzt und dient auch
der Gruppenkommunikation (Gruppenruf), dem sofortigen
Verbindungsaufbau ("Push-to-talk"/Direktruf), der Leit-
stellen-Funktion ("Dispatcher") und der "Direct-Mode-
Operation". Bündelfunknetze sind auf regionale Gebiete
begrenzt.
CB-Funk Der CB-Funk ist ein privater Nahbereichsfunk und dient der
Nachrichtenübermittlung (Sprache und Daten) zwischen den
Nutzern "CB-Funker", wobei alle Nutzer gleichberechtigt
sind.
Datenfunk Der Datenfunk dient der paketorientierten Übertragung von
Datensignalen (z. B. Messwerten, Schaltbefehlen,
Alarmsignalen) zwischen Funkstellen, die ortsfest oder mobil
betrieben werden.
Demonstrationsfunk für Der Demonstrationsfunk für Bildungseinrichtungen dient
Bildungseinrichtungen dem Vorführen der Eigenschaften bzw. der Erzeugung
elektromagnetischer Wellen im Rahmen des Unterrichts an
Schulen, Universitäten oder ähnlichen Einrichtungen.
Drahtlose Drahtlose Audioanwendungen dienen der Übertragung von
Audioanwendungen Audiosignalen im Nahbereich.
Drahtlose Kameras Drahtlose Kameras dienen zur einseitigen Übertragung von
Bild- und Tonsignalen zwischen mobilen und ortsfesten oder
zwischen mobilen Funkanlagen.
Drahtloser Netzzugang Der drahtlose Netzzugang zum Angebot von
zum Angebot von Telekommunikationsdiensten dient der Anbindung von
Telekommunikations- Endgeräten an Funknetze über ortsfeste Stationen,
diensten die eine oder mehrere Funkzellen (Sektoren) abdecken.




Stand: April 2008 © Bundesnetzagentur
- 10 -


Frequenznutzung Beschreibung
Erderkundung Bei Funkanwendungen der Erderkundung werden
Datenübertragungen mit Satelliten oder der Betrieb von
Sensoren an Bord von Satelliten zur Erkundung der
Eigenschaften der Erde, von Naturerscheinungen sowie zur
Gewinnung von Daten über den Zustand der Umwelt,
durchgeführt.
Fernmessen Fernmess-Anwendungen (Telemetrie) dienen dem
(Telemetrie) Fernmessen mit Hilfe von Funkwellen. Es handelt sich um
Funkanlagen in Luftfahrzeugen oder um terrestrische
Funkanlagen, sowohl für zivile als auch für militärische
Anwendungen.
Fernseh-Rundfunk (TK) Der Fernseh-Rundfunk im telekommunikationsrechtlichen
Sinn (TK) ist eine terrestrische Funkanwendung zur
Verbreitung von analogen und/oder digitalen Bild-, Ton-
und/oder Daten-Signalen an die Allgemeinheit.
Fernsteuerung von Die Fernsteuerung von Flugmodellen dient der Übertragung
Flugmodellen von Fernwirksignalen zur Fernsteuerung von Flugmodellen.
Fernsteuerung von Die Fernsteuerung von Modellen dient der Übertragung von
Modellen Fernwirksignalen zur Fernsteuerung von Modellen aller Art.
Flugfunk Der Flugfunk ist ein Sprech- und Datenfunk für
Flugsicherungszwecke. Es findet dabei Funkverkehr
zwischen Bodenfunkstellen und Luftfunkstellen oder
zwischen Luftfunkstellen statt.
Flugnavigation Funkanwendungen der Flugnavigation dienen der sicheren
Führung von Luftfahrzeugen.
Flugsicherungsradar Mit Flugsicherungsradaren wird der Flugzeugverkehr zum
Zweck der Verkehrsführung beobachtet. Es wird zwischen
Anlagen, die den Flugzeug- bzw. Fahrzeugverkehr auf dem
Rollfeld, den Flugverkehr in der Umgebung von Flughäfen
und den Flugverkehr in größeren Höhen beobachten,
unterschieden.
Flugzeugradar Radaranlagen an Bord von Luftfahrzeugen, zur Bestimmung
der Flughöhe über Grund, zur Messung der Geschwindigkeit
über Grund und Drift.
Funkanwendungen der Sprech- und Datenfunk (einschließlich Videoübertragung)
BOS sowie Radaranwendungen der Behörden und Organisationen
mit Sicherheitsaufgaben (BOS)
Funkanwendungen für Die Funkanwendungen für Alarmierungszwecke sind für die
Alarmierungszwecke Übertragung von reinen Alarmsignalen bestimmt.
Funkanwendungen für Die Funkanwendungen für Verkehrstelematik dienen der
Verkehrstelematik Verbesserung der Verkehrssicherheit und der Optimierung
von Transportsystemen entlang von Straßenverkehrswegen,
z. B. Abstandswarngeräte, automatische Fahrzeugerfassung
und Routenführung.
Funkanwendungen für Funkanwendungen des Ortungsfunkdienstes für die
Vermessungszwecke Vermessung




Stand: April 2008 © Bundesnetzagentur
- 11 -


Frequenznutzung Beschreibung
Funkanwendungen Die Funkanwendungen kleiner Leistung im Gesundheits-
kleiner Leistung im bereich dienen der Übertragung von Daten und Messwerten
Gesundheitsbereich im Anwendungsbereich Gesundheit.
Funkanwendungen Funkanwendungen geringer Reichweite sind im
geringer Reichweite Wesentlichen für die Übertragung von Fernwirk-,
(SRD) Telemetrie-, Alarm- und Datensignalen sowie in einigen
Frequenzbereichen von Audio- und Videosignalen zur
Überbrückung kurzer Entfernungen bestimmt.
Funkanwendungen Sprech-, Daten- und Fernwirkfunkanwendungen öffentlicher
öffentlicher Eisenbahnen
Eisenbahnen
Funkbewegungsmelder Ein Funkbewegungsmelder dient als Funkstelle des Ortungs-
funkdienstes der Erfassung von Bewegungsvorgängen und
wird für Geschwindigkeitsmessungen, Verkehrszählungen,
Raumschutz, die Gebäude- und Geländeüberwachung usw.
eingesetzt.
Funkbewegungsmelder Funkbewegungsmelder, die aufgrund ihrer geringen
geringer Reichweite Strahlungsleistung nur Bewegungsvorgänge in
unmittelbarer Nähe erfassen.
Funkfeuer Funkstelle des Navigationsfunkdienstes, deren
Aussendungen dazu bestimmt sind, einer beweglichen
Funkstelle die Feststellung ihrer Peilung oder Richtung in
Bezug auf das Funkfeuer zu ermöglichen.
Funkmikrofone Funkmikrofone dienen der einseitigen Übertragung von
Sprach-, Musik- oder Tonsignalen. Sie sind als drahtlose
Alternative für das Mikrofonkabel bestimmt. Mögliche
Einsatz- und Nutzungszwecke sind Bühnen, z. B.
Musikveranstaltungen (auch in oder an Musikinstrumenten),
wie Konzerte, Musicals, Opern, Shows oder
Theateraufführungen, Karaoke, Kongress- und
Schulungsräume und der private Bereich. Weiterer Einsatz-
und Nutzungszweck ist der Regie- und Kommandofunk.
Dabei werden Funkmikrofone als breitbandige Rückkanäle
zur einseitigen Übertragung von Regie- und
Kommandosignalen sowie für am Ohr getragene
Kleinstempfänger für den Liveton, für Regieanweisungen
und/oder ähnliches ("in-ear-monitoring") bei
Veranstaltungen sowie bei Rundfunk- und
Bühnenproduktionen eingesetzt.
Funknachrichten an Übertragung von Nachrichten (Daten) an einen oder
einen oder mehrere mehrere Empfänger
Empfänger
Funkruf Der Funkruf dient der einseitigen Datenübertragung in
einem öffentlichen Mobilfunknetz.
Grubenfunk Funkanwendungen zum Einsatz unter Tage




Stand: April 2008 © Bundesnetzagentur
- 12 -


Frequenznutzung Beschreibung
Induktive Induktive Funkanwendungen des nichtöffentlichen mobilen
Funkanwendungen Landfunks (nömL) werden unter anderem als Kfz-
Wegfahrsperren, Diebstahlsicherung, Verkehrskontroll-
systeme, Metallsuchgeräte, Erkennungssysteme für
Personen, Tiere und Waren eingesetzt. Weiterhin dienen sie
der Übertragung von Daten- und Sprachsignalen über kurze
Entfernungen, z. B. in Alarmanlagen und drahtlosen
Sprachübertragungsanlagen.
Infrarot- Infrarot-Funkanwendungen dienen der Übertragung von
Funkanwendungen Daten- und Sprachsignalen.
Intersatellitenfunk Der Intersatellitenfunk dient zur Übertragung von
Nachrichten (Sprache und Daten) zwischen künstlichen
Satelliten.
ISM-Anwendungen Nutzung elektromagnetischer Wellen durch Geräte oder
Vorrichtungen für die Erzeugung und lokale Nutzung von
Hochfrequenzenergie für industrielle, wissenschaftliche,
medizinische, häusliche oder ähnliche Zwecke, die nicht
Funkanwendung ist.
Kurzstreckenfunk Der Kurzstreckenfunk ist ein Funkverkehr, der nur für
geringe Reichweiten eingesetzt werden darf. Die
Kommunikation erfolgt unmittelbar zwischen den
Endgeräten.
Kurzzeitpeilfunk Der Kurzzeitpeilfunk dient ausschließlich zur Übertragung
von Daten- und Peilsignalen zum Aufspüren von
gestohlenen Fahrzeugen.
Lotsenradar Radaranlagen zur Beobachtung des Schiffsverkehrs auf
Wasserstraßen zum Zwecke der Verkehrslenkung
Meteorologischer Im meteorologischen Satellitenfunk werden Wetterbilder
Satellitenfunk und/oder meteorologische Daten von Datensammel-
stationen zu den Satelliten übertragen. Von den
meteorologischen Satelliten erfolgt die Aussendung zu den
Haupterdefunkstellen und zum direkten Datenempfang von
vorbearbeiteten Bilddaten an Nutzerstationen.
Militärische Militärische Funkanwendungen sind alle Frequenznutzungen
Funkanwendungen durch militärische Verbände oder Einrichtungen
(Bundeswehr und Gaststreitkräfte)
MWS- MWS-Funkanwendungen ("Multimedia Wireless System")
Funkanwendungen sind Funkanwendungen zur breitbandigen interaktiven
Übertragung von Bild, Sprache und Daten. Es ist der
Oberbegriff für drahtlose Telekommunikations- und/oder
Rundfunkanwendungen, welche die bis dato für diesen
Bereich vorgesehenen "Multipoint Video Distribution
Systems" (MVDS) einschließen.
Navigationsfunk Ortungsfunkanwendungen für Zwecke der Funknavigation




Stand: April 2008 © Bundesnetzagentur
- 13 -


Frequenznutzung Beschreibung
Normalfrequenz- und Beim Normalfrequenz- und Zeitzeichenfunk werden zu
Zeitzeichenfunk wissenschaftlichen, technischen und anderen Zwecken
festgelegte Frequenzen (Normalfrequenzen zur
Kalibrierung), Zeitzeichen oder beide zugleich mit
festgelegter hoher Genauigkeit ausgesendet. Die
Aussendungen sind für den allgemeinen Empfang bestimmt.
Ortung von Die Frequenznutzung Ortung von Verschütteten dient der
Verschütteten Auffindung von insbesondere unter Trümmern verschütteten
Lebewesen. Grundlage dieser Systeme ist die Modulation
einer elektromagnetischen Welle, ausgelöst durch
Bewegungen (Atmung und/oder Herzschlag) von
verschütteten Lebewesen.
Radioastronomie Mit Hilfe der Radioastronomie wird das Universum erforscht.
Hierbei werden die eintreffenden Funkwellen empfangen
und auf ihren Informationsgehalt untersucht. Messgrößen
sind die spektrale Verteilung der Kontinuumstrahlung und
diskreter Spektrallinien, die durch Sterne oder interstellare
Materie erzeugt werden. Die sehr geringe Intensität der
empfangenen Signale macht es notwendig, die
zugewiesenen Frequenzbereiche von störenden
Funkaussendungen freizuhalten.
Reportagefunk Der Reportagefunk dient der Übertragung von Sprache,
Musik, Videosignalen oder Fernwirksignalen zwischen
Funkstellen, die ortsfest, bewegbar (temporär ortsfest) oder
mobil durch öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten oder
private Rundfunkprogrammanbieter bzw. Programm-
produzenten betrieben werden.
Rettungsfunk in See- Einzelfrequenzen zur Kennzeichnung der Notposition an
und Luftfahrzeugen Bord von Schiffen ("Emergency Position Indicating Radio
Beacon", EPIRB) sowie an Bord von Luftfahrzeugen
("Emergency Location Transmitter", ELT)
Richtfunk Digitaler Punkt-zu-Punkt-Richtfunk oder Punkt-zu-
Multipunkt-Richtfunk je nach Bereich für
Weitverkehrsverbindungen in der Telekommunikation,
Infrastruktur, zu und von Funkstellen auf Plattformen in
bestimmter Höhe in der Stratosphäre mit fester Position
("High Altitude Platform Station", HAPS) oder
Funkanbindung von Teilnehmeranschlüssen als Alternative
zur drahtgebundenen Teilnehmeranschlussleitung
Satellitennavigation Funkanwendungen zur Ermittlung der Position, bei denen
die für die Ortung genutzten Signale von Funkstellen an
Bord von Satelliten abgestrahlt werden.
Satellitenrundfunk (TK) Der Satellitenrundfunk im telekommunikationsrechtlichen
Sinn (TK) ist eine Funkanwendung zur Verbreitung von
analogen und/oder digitalen Bild-, Ton- und/oder Daten-
Signalen an die Allgemeinheit.




Stand: April 2008 © Bundesnetzagentur
- 14 -


Frequenznutzung Beschreibung
Schiffsradar Radaranlage an Bord von Schiffen insbesondere zur
Hinderniswarnung. Um Seezeichen mit Hilfe der
Schiffsradare besser erkennen zu können, werden diese
teilweise mit Radarantwortbaken ausgestattet. Aus dem
gleichen Grund werden in kleinen Fahrzeugen sogenannte
Radarzielverstärker bzw. in Rettungsinseln und -booten
Such- und Rettungstransponder mitgeführt.
Schnurlose Eine Funkanlage für schnurlose Telekommunikation besteht
Telekommunikation aus ortsfesten und mobilen Funkstellen und wird
insbesondere als Endeinrichtung an öffentliche Telefonnetze
oder andere Telekommunikationsanlagen angeschaltet
(z. B. CT1+, CT2, DECT).
Seefunk Der Seefunk ist eine mobile Funkanwendung zwischen
Küstenfunkstellen und Seefunkstellen oder zwischen
Seefunkstellen oder zwischen zugeordneten Funkstellen für
den Funkverkehr an Bord; Rettungsgerätfunkstellen und
Funkbaken zur Kennzeichnung der Seenotposition
(Kurzbezeichnung "Seenotfunkbake") dürfen ebenfalls am
Seefunk teilnehmen. Beim Seefunkdienst über Satelliten
befinden sich die mobilen Erdfunkstellen an Bord von
Seefahrzeugen.
Serviceverbindungen Serviceverbindungen im Satellitenfunk sind die
im Satellitenfunk Übertragungswege zwischen einem Satelliten und den
Endgeräten.
Speiseverbindungen Speiseverbindungen im Satellitenfunk sind die
im Satellitenfunk Übertragungswege zwischen einer zentralen Erdfunkstelle
und einem Satelliten.
Sprechfunk mit Sprechfunk mit geringer Reichweite und Sprachschalter
geringer Reichweite dient der akustischen Überwachung von z. B. Säuglingen
und Sprachschalter und Kleinkindern.
Such- und Rettungsfunk Der Such- und Rettungsfunk wird zur Kennzeichnung der
Notposition im Satellitenfunk und im mobilen Seefunkdienst
genutzt.
Tankradare Tankradare werden innerhalb geschlossener Räume oder
Behältnisse zur Ermittlung des Füllstands genutzt.
Telekommunikations- Telekommunikationsanlagen sind technische Einrichtungen
anlagen oder Systeme, die als Nachrichten identifizierbare
elektromagnetische oder optische Signale senden,
übertragen, vermitteln, empfangen, steuern oder
kontrollieren können. (TKG § 3 Nr. 23)




Stand: April 2008 © Bundesnetzagentur
- 15 -


Frequenznutzung Beschreibung
Telekommunikations- Ein Telekommunikationsnetz ist die Gesamtheit von
netz Übertragungssystemen und gegebenenfalls Vermittlungs-
und Leitwegeinrichtungen sowie anderweitigen Ressourcen,
die die Übertragung von Signalen über Kabel, Funk,
optische und andere elektromagnetische Einrichtungen
ermöglichen, einschließlich Satellitennetzen, festen und
mobilen terrestrischen Netzen, Stromleitungssystemen,
soweit sie zur Signalübertragung genutzt werden, Netzen
für Hör- und Fernsehfunk sowie Kabelfernsehnetzen,
unabhängig von der Art der übertragenen Information.
(TKG § 3 Nr. 27)

Ton-Rundfunk (TK) Der Ton-Rundfunk im telekommunikationsrechtlichen Sinn
(TK) ist eine terrestrische Funkanwendung zur Verbreitung
von analogen und/oder digitalen Bild-, Ton- und/oder
Daten-Signalen an die Allgemeinheit.
UWB- Die UWB-Funkanwendungen ("Ultra Wide Band") nutzen
Funkanwendungen eine große Bandbreite mit relativ geringer
Leistungsflussdichte.
VSAT- VSAT-Funkanwendungen ("Very Small Aperture Terminal")
Funkanwendungen sind Satelliten-Aufwärtsverbindungen oder Satelliten-
Abwärts-verbindungen zur Datenübertragung mit kleinen
Erdfunkstellen.
Weltraumfernwirkfunk Der Weltraumfernwirkfunk dient dem Betrieb von
Weltraumfahrzeugen, insbesondere der Weltraumbahn-
verfolgung, dem Weltraumfernmessen und dem Weltraum-
fernsteuern.
Weltraumforschungs- Im Weltraumforschungsfunk wird im Rahmen technischer
funk oder wissenschaftlicher Forschung Funkverkehr zwischen
oder mit Weltraumfahrzeugen durchgeführt.
Wetterhilfenfunk Der Wetterhilfenfunk dient zur Übertragung von
meteorologischen Daten, z. B. von Radiosonden in frei
aufsteigenden Ballons oder Fesselballons oder von
ozeanographischen Bojenfunkstellen.
Wetterradar Das Wetterradar dient zur Beobachtung des Wetters in der
Luftfahrt und Ortung von kondensiertem Wasserdampf,
woraus sich dann Wolkenbewegungen und Niederschläge
berechnen lassen.
Windprofil-Messradar Radar zur Messung von Windprofilen in verschiedenen
Höhen




Stand: April 2008 © Bundesnetzagentur
- 16 -


Frequenznutzung Beschreibung
WLAN WLANs sind breitbandige Funkanwendungen zur
Datenübertragung, die typischerweise lokal zwischen
mobilen bzw. nomadischen Funkstellen stattfindet. Eine
Funkstelle übernimmt dabei oft die Funktion einer
Zentralstation, wobei während der Datenübertragung die
Funkstellen üblicherweise stationär betrieben werden. Dies
ermöglicht z. B. eine drahtlose Verbindung zwischen
Geräten der Informationstechnik, zwischen Geräten der
Unterhaltungselektronik oder den Einsatz im Rahmen von
drahtlosen Zugangssystemen. Der Einsatz für andere
Zwecke ist ebenfalls möglich. Der Betrieb findet
überwiegend innerhalb geschlossener Räume statt.




Stand: April 2008 © Bundesnetzagentur
Frequenzbereich 9 - 27500 kHz
(Frequenznutzungsteilpläne 1 bis 164)
© Bundesnetzagentur - Frequenznutzungsplan 9 - 27500 kHz


Frequenznutzungsteilplan: 1 Eintrag: 1001 Stand: April 2008

Frequenzbereich: 0 - 9 kHz

Nutzungsbestimmung(en): 12

Funkdienst: (nicht zugewiesen)

Nutzung:

Frequenznutzung:

Frequenzteilbereich: 0 - 9 kHz


Frequenznutzungs- Der Frequenzbereich unterhalb 9 kHz ist gemäß FreqBZPV keinem Funkdienst zugewiesen.
bedingungen:



Frequenznutzungsteilplan: 1 Eintrag: 1002 Stand: April 2008

Frequenzbereich: 0 - 9 kHz

Nutzungsbestimmung(en): 12

Funkdienst:

Nutzung:

Frequenznutzung: 1: Auffinden von Lawinenverschütteten

Frequenzteilbereich: 2,275 - 2,275 kHz


Frequenznutzungs- Übertragung von Signalen zum Orten von verschütteten Personen
bedingungen:
Maximal zulässige magnetische Feldstärke: 125 µA/m (42 dB(µA/m)) in 10 m Entfernung
Relative Frequenzbelegungsdauer ("duty cycle"): 100 %

Der Frequenzbereich unterhalb 9 kHz ist gemäß FreqBZPV keinem Funkdienst zugewiesen.




Frequenznutzungsteilplan: 2 Eintrag: 2001 Stand: April 2008

Frequenzbereich: 9 - 14 kHz

Nutzungsbestimmung(en): D150 2 3 30

Funkdienst: NAVIGATIONSFUNKDIENST

Nutzung: ziv

Frequenznutzung:

Frequenzteilbereich: 9 - 14 kHz


Frequenznutzungs-
bedingungen:
© Bundesnetzagentur - Frequenznutzungsplan 9 - 27500 kHz


Frequenznutzungsteilplan: 2 Eintrag: 2002 Stand: April 2008

Frequenzbereich: 9 - 14 kHz

Nutzungsbestimmung(en): D150 2 3 30

Funkdienst: NAVIGATIONSFUNKDIENST

Nutzung: ziv

Frequenznutzung: 3: Militärische Funkanwendungen

Frequenzteilbereich: 9 - 14 kHz


Frequenznutzungs- Einzelfrequenzen für militärische Nutzungen sind mit der Bundesnetzagentur zu koordinieren.
bedingungen:



Frequenznutzungsteilplan: 3 Eintrag: 3001 Stand: April 2008

Frequenzbereich: 14 - 19,95 kHz

Nutzungsbestimmung(en): D56 2 5 30

Funkdienst: FESTER FUNKDIENST

Nutzung: ziv, mil

Frequenznutzung: Funknachrichten an einen oder mehrere Empfänger

Frequenzteilbereich: 14 - 19,95 kHz


Frequenznutzungs-
bedingungen:
© Bundesnetzagentur - Frequenznutzungsplan 9 - 27500 kHz


Frequenznutzungsteilplan: 3 Eintrag: 3002 Stand: April 2008

Frequenzbereich: 14 - 19,95 kHz

Nutzungsbestimmung(en): D56 2 5 30

Funkdienst: MOBILER SEEFUNKDIENST D57

Nutzung: ziv, mil

Frequenznutzung: Seefunk

Frequenzteilbereich: 14 - 19,95 kHz


Frequenznutzungs- Übertragung von Nachrichten von Küstenfunkstellen zu Seefunkstellen
bedingungen:
Es gelten die technischen Parameter gemäß VO Funk.




Frequenznutzungsteilplan: 4 Eintrag: 4001 Stand: April 2008

Frequenzbereich: 19,95 - 20,05 kHz

Nutzungsbestimmung(en): 2 5 30

Funkdienst: NORMALFREQUENZ - UND ZEITZEICHENFUNKDIENST (20 kHz)

Nutzung: ziv

Frequenznutzung: Normalfrequenz- und Zeitzeichenfunk

Frequenzteilbereich: 19,95 - 20,05 kHz


Frequenznutzungs- Übertragung von Normal- und Zeitzeichen zu wissenschaftlichen, technischen und anderen Zwecken
bedingungen:



Frequenznutzungsteilplan: 5 Eintrag: 5001 Stand: April 2008

Frequenzbereich: 20,05 - 70 kHz

Nutzungsbestimmung(en): D56 2 5 30

Funkdienst: FESTER FUNKDIENST

Nutzung: ziv, mil

Frequenznutzung: Funknachrichten an einen oder mehrere Empfänger

Frequenzteilbereich: 20,05 - 70 kHz


Frequenznutzungs-
bedingungen:
© Bundesnetzagentur - Frequenznutzungsplan 9 - 27500 kHz


Frequenznutzungsteilplan: 5 Eintrag: 5002 Stand: April 2008

Frequenzbereich: 20,05 - 70 kHz

Nutzungsbestimmung(en): D56 2 5 30

Funkdienst: MOBILER SEEFUNKDIENST D57

Nutzung: ziv, mil

Frequenznutzung: Seefunk

Frequenzteilbereich: 20,05 - 70 kHz


Frequenznutzungs- Übertragung von Nachrichten von Küstenfunkstellen zu Seefunkstellen
bedingungen:
Es gelten die technischen Parameter gemäß VO Funk.




Frequenznutzungsteilplan: 6 Eintrag: 6001 Stand: April 2008

Frequenzbereich: 70 - 72 kHz

Nutzungsbestimmung(en): 2 5 30

Funkdienst: NAVIGATIONSFUNKDIENST

Nutzung: ziv, mil

Frequenznutzung:

Frequenzteilbereich: 70 - 72 kHz


Frequenznutzungs-
bedingungen:



Frequenznutzungsteilplan: 7 Eintrag: 7001 Stand: April 2008

Frequenzbereich: 72 - 84 kHz

Nutzungsbestimmung(en): D56 2 5 30

Funkdienst: FESTER FUNKDIENST

Nutzung: ziv

Frequenznutzung: Funknachrichten an einen oder mehrere Empfänger

Frequenzteilbereich: 72 - 84 kHz


Frequenznutzungs- In diesem Frequenzbereich wird das Zeitzeichen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt über
bedingungen: den Sender DCF-77 gesendet.
© Bundesnetzagentur - Frequenznutzungsplan 9 - 27500 kHz


Frequenznutzungsteilplan: 7 Eintrag: 7002 Stand: April 2008

Frequenzbereich: 72 - 84 kHz

Nutzungsbestimmung(en): D56 2 5 30

Funkdienst: MOBILER SEEFUNKDIENST D57 3

Nutzung: ziv

Frequenznutzung: 3: Militärische Funkanwendungen

Frequenzteilbereich: 72 - 84 kHz


Frequenznutzungs- Einzelfrequenzen für militärische Nutzungen sind mit der Bundesnetzagentur zu koordinieren.
bedingungen:



Frequenznutzungsteilplan: 7 Eintrag: 7003 Stand: April 2008

Frequenzbereich: 72 - 84 kHz

Nutzungsbestimmung(en): D56 2 5 30

Funkdienst: MOBILER SEEFUNKDIENST D57 3

Nutzung: ziv

Frequenznutzung: Seefunk

Frequenzteilbereich: 72 - 84 kHz


Frequenznutzungs- Übertragung von Nachrichten von Küstenfunkstellen zu Seefunkstellen
bedingungen:
Es gelten die technischen Parameter gemäß VO Funk.




Frequenznutzungsteilplan: 8 Eintrag: 8001 Stand: April 2008

Frequenzbereich: 84 - 86 kHz

Nutzungsbestimmung(en): 2 3 5 30

Funkdienst: NAVIGATIONSFUNKDIENST

Nutzung: ziv

Frequenznutzung:

Frequenzteilbereich: 84 - 86 kHz


Frequenznutzungs-
bedingungen:
© Bundesnetzagentur - Frequenznutzungsplan 9 - 27500 kHz


Frequenznutzungsteilplan: 8 Eintrag: 8002 Stand: April 2008

Frequenzbereich: 84 - 86 kHz

Nutzungsbestimmung(en): 2 3 5 30

Funkdienst: NAVIGATIONSFUNKDIENST

Nutzung: ziv

Frequenznutzung: 3: Militärische Funkanwendungen

Frequenzteilbereich: 84 - 86 kHz


Frequenznutzungs- Einzelfrequenzen für militärische Nutzungen sind mit der Bundesnetzagentur zu koordinieren.
bedingungen:



Frequenznutzungsteilplan: 9 Eintrag: 9001 Stand: April 2008

Frequenzbereich: 86 - 90 kHz

Nutzungsbestimmung(en): D56 2 5 30

Funkdienst: FESTER FUNKDIENST

Nutzung: ziv

Frequenznutzung: Funknachrichten an einen oder mehrere Empfänger

Frequenzteilbereich: 86 - 90 kHz


Frequenznutzungs-
bedingungen:



Frequenznutzungsteilplan: 9 Eintrag: 9002 Stand: April 2008

Frequenzbereich: 86 - 90 kHz

Nutzungsbestimmung(en): D56 2 5 30

Funkdienst: MOBILER SEEFUNKDIENST D57 3

Nutzung: ziv

Frequenznutzung: 3: Militärische Funkanwendungen

Frequenzteilbereich: 86 - 90 kHz


Frequenznutzungs- Einzelfrequenzen für militärische Nutzungen sind mit der Bundesnetzagentur zu koordinieren.
bedingungen:
© Bundesnetzagentur - Frequenznutzungsplan 9 - 27500 kHz


Frequenznutzungsteilplan: 9 Eintrag: 9003 Stand: April 2008

Frequenzbereich: 86 - 90 kHz

Nutzungsbestimmung(en): D56 2 5 30

Funkdienst: MOBILER SEEFUNKDIENST D57 3

Nutzung: ziv

Frequenznutzung: Seefunk

Frequenzteilbereich: 86 - 90 kHz


Frequenznutzungs- Übertragung von Nachrichten von Küstenfunkstellen zu Seefunkstellen
bedingungen:
Es gelten die technischen Parameter gemäß VO Funk.




Frequenznutzungsteilplan: 10 Eintrag: 10001 Stand: April 2008

Frequenzbereich: 90 - 110 kHz

Nutzungsbestimmung(en): 2 3 5 30

Funkdienst: NAVIGATIONSFUNKDIENST

Nutzung: ziv

Frequenznutzung: 3: Militärische Funkanwendungen

Frequenzteilbereich: 90 - 110 kHz


Frequenznutzungs- Einzelfrequenzen für militärische Nutzungen sind mit der Bundesnetzagentur zu koordinieren.
bedingungen:



Frequenznutzungsteilplan: 10 Eintrag: 10002 Stand: April 2008

Frequenzbereich: 90 - 110 kHz

Nutzungsbestimmung(en): 2 3 5 30

Funkdienst: NAVIGATIONSFUNKDIENST

Nutzung: zi